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Weblog der Grünen Leopoldstadt


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Sichere Schulwege im Volkertviertel

Mit euch gemeinsam erreicht: Mehr Verkehrssicherheit im Volkertviertel

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Erinnert ihr euch? Es war im Jahr 2009, als im Volkertviertel an etlichen Kreuzungen die Bodenmarkierungen für die Parkplätze verändert wurden. Um einige zusätzliche Parkplätze zu gewinnen, malte die Bezirksleitung zwei Meter vom Straßeneck entfernt eine Bodenmarkierung auf und schon war das Parken ganz nah am Eck möglich. Wer dabei vergessen wurde: die Schulkinder.

Wir Grünen kritisierten den kurzen Abstand der parkenden Autos zum Straßeneck sehr, weil es die Sicherheit am Schulweg verschlechterte. Gerade im Volkertviertel gibt es viele Schulen und es sind daher viele Kinder allein unterwegs, auch im Volksschulalter. Durch die zu knapp am Eck parkenden Autos konnten herannahenden AutofahrerInnen die Kinder schlechter sehen. Und den Kindern fiel es schwerer, sich einen Überblick zu verschaffen, wenn sie über die Straße gehen wollten.

Ecke Vereinsgasse/Darwingasse: Der 5m-Bereich wurde mittels Schraffierung markiert

Ecke Vereinsgasse/Darwingasse: Der 5m-Bereich wurde mittels Schraffierung markiert

Wir versuchten gemeinsam mit besorgten BürgerInnen, den damaligen Bezirksvorsteher Kubik umzustimmen – aber ohne Erfolg. Dieses Jahr nahmen wir einen neuen Anlauf und stellten einen neuerlichen Antrag für drei Kreuzungen im Volkertviertel. Jetzt sind die Markierungen endlich neu gemacht – es sind wieder fünf statt nur zwei Meter Platz für die Kinder. Das freut uns sehr 🙂

Ecke Rueppgasse/Darwingasse: Hier besteht noch Handlungsbedarf. Die Parkspur kommt zu nahe an die Kreuzung heran

Ecke Rueppgasse/Darwingasse: Hier besteht noch Handlungsbedarf. 

Im Volkertviertel gibt es noch weitere Kreuzungen, an denen die Erhöhung des Abstandes der Parkspur vom Straßeneck nötig ist. Jetzt hoffen wir, dass der Vorsitzende der Verkehrskommission da von sich aus initiativ wird. Da in der Lessinggasse gerade sehr viele Parkplätze in der Wohnsammelgarage entstehen, sollte es ja auch kein Problem sein. Wenn nicht, werden wir ein bisserl anschieben 😉

Wolfgang

PS:
Gesetzlich ist das so: l
aut StVO (§24 (1) d)) ist das Halten und das Parken im Bereich von weniger als fünf Meter vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder verboten. Wenn es jedoch eigene Bodenmarkierungen gibt, darf der Abstand auch kleiner sein – aber nur, wenn dadurch die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist. Im Volkertviertel waren es nur zwei Meter und das war nicht sicher.